Eierschwämme noch immer tabu

FRAUENFELD. Die Pilzsaison steht vor der Tür, und jeder Kanton regelt das Sammeln für sich – mit grossen Unterschieden. Im Thurgau ist das Pflücken generell verboten. Eine Positivliste enthält die Ausnahmen. Eierschwämme und Rauhfussröhrlinge fehlen darauf – eigentlich grundlos.

Caspar Hesse
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Steinpilze und Eierschwämme: Letztere dürfen im Thurgau nicht gepflückt werden, in Zürich schon, aber nicht vom 1. bis 10. eines Monats. (Bild: ky/Arno Balzarini)

Steinpilze und Eierschwämme: Letztere dürfen im Thurgau nicht gepflückt werden, in Zürich schon, aber nicht vom 1. bis 10. eines Monats. (Bild: ky/Arno Balzarini)

«Was wird, weiss man nie.» Das gilt besonders für die Pilzsaison, sagt die Gachnanger Pilzkontrolleurin Silvana Füglistaler. Auch wenn derzeit viel von günstigen Bedingungen für Pilze zu hören ist, kann das kurzfristig wieder ändern. «Letzte Woche zertrampelte man die Pilze im Wald fast», sagt Füglistaler, «diese Woche war es wieder schwierig.» Die Saison steht aber erst bevor.

Was man sammeln darf und wie viel, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Die meisten Kantone haben entweder keine Vorschriften oder beschränken die Pflückmenge auf zwei Kilogramm pro Tag und Person. Im Tessin und in Uri sind drei Kilo zulässig, im Thurgau, in Zürich und in Nidwalden gilt ein Maximum von einem Kilo.

Grundsätzlich verboten

Im Thurgau ist Pilzepflücken grundsätzlich verboten. Eine Positivliste enthält die erlaubten Speisepilze (www.tg.ch, Stichwort Pilze). Darauf fehlen Eierschwämme und Rauhfussröhrlinge. Folglich dürfen sie nicht gepflückt werden. Dafür sind Morcheln auf der Liste enthalten. Im Rest der Schweiz gibt es Kantone, die das Sammeln von Eierschwämmen und Morcheln mengenmässig beschränken. Zum organisierten Sammeln von Pilzen haben mehrere Kantone Beschränkungen erlassen. In Graubünden ist das Sammeln in Gruppen von über drei Personen verboten (ausgenommen Familien).

Füglistaler findet, man sollte die Vorschriften schweizweit vereinheitlichen und das Pflücken sämtlicher Pilze erlauben, aber auf zwei Kilogramm pro Person und Tag beschränken, um Raubbau und Gier zu verhindern, so dass jeder Sammler zum Zug kommen kann. Wenn man die Limite bei einem Kilogramm ansetzt, könne es sein, dass man beispielsweise die Krause Glucke gar nicht pflücken dürfe, da sie schwerer als ein Kilogramm werden kann.

Pilze sind leicht verderblich und sollten innert 48 Stunden konsumiert werden. Zu viel Pilze zu essen ist nicht zu empfehlen, da sie schwer verdaulich sind. Über Schwermetall- und Strahlenwerte oder den Fuchsbandwurm brauche man sich allerdings keine Gedanken zu machen, findet Füglistaler. Seit der Einführung des bleifreien Benzins sei der Bleigehalt kein Thema mehr, die Strahlenwerte, die wegen der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl zu hoch waren, sind unter den Toleranzwert gesunken, und vor dem Fuchsbandwurm brauche man keine Angst zu haben, wenn man die Pilze erhitze.

Amt hat andere Prioritäten

«Die Pilzliste ist ein Witz», findet Silvana Füglistaler. Beim sachgerechten Pflücken von Pilzen entfernt man nur die Frucht. Was für den Fortbestand wichtig ist, bleibt im Boden. Wenn der Pilzbestand zurückgehe, dann liegt es an Umweltveränderungen, beispielsweise wenn Schneisen in den Wald geschlagen werden.

Der Leiter der Abteilung Natur und Landschaft im Amt für Raumplanung, Raimund Hipp, erklärte sich schon 2011 gegenüber der TZ bereit, auf den Verein für Pilzkunde Thurgau zuzugehen und eine Aufhebung des Pflückverbots zur Diskussion zu stellen. Dies ist noch nicht geschehen, aufgrund der Belastung der Fachstelle und der Prioritätensetzung, wie Hipp gestern auf Anfrage sagte. Das Thema sei aber noch auf der Traktandenliste. Einem Gespräch würde er sich nicht verweigern, wenn der Verein auf ihn zukäme. Tatsächlich gebe es für eine generelle Sammelbeschränkung keine wissenschaftliche Grundlage.

«Null Chancen» für Angleichung

Vereinspräsident Renato Righes findet es wünschenswert, die Pilzsammelvorschriften landesweit zu vereinheitlichen. In St. Gallen hat sogar jede Gemeinde eine eigenständige Regelung, in Zürich gilt ein Pflückverbot während der ersten zehn Tage jedes Monats. Auch bei der Sammelbeschränkung zeigt sich Righes offen: «Beim Hallimasch, der Speisepilz und Schädling ist, könnte man 20 Kilogramm pro Person und Tag ernten, da wäre jeder Förster froh.»

Einer schweizweiten Vereinheitlichung im Sinne einer Einigung unter den Kantonen räumt Hipp allerdings «null Chancen» ein. Vor knapp einem Jahr hätten die kantonalen Beauftragten für Natur und Landschaft festgestellt, dass der Aufwand für die Vereinheitlichung zu gross sei. Wenn schon müsste der Bund eine einheitliche Regelung erlassen, «doch das ist unschweizerisch», fügt Hipp scherzhaft an.

Nächste Anlässe: Sonntag: Lernexkursion Heerenberg; Montag: Pilzbestimmungsabend. www.pilze-thurgau.ch.